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Breaking News

von Böser Wolf

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Teufel beschliesst Strafverschärfung

St. Hellena, 6. 5. 2013

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, hat der Fürst der Hölle, Präsident Sheitan, beschlossen, die Verdammten künftig härter zu bestrafen. Statt Leichenteile zu verzehren müssen sich die armen Seelen künftig rohköstlich und vegan mit hohem Wildkostanteil ernähren. “Es wird Zeit, dass wir einen Zahn zulegen”, so erklärte Sheitan, Fürst der Hölle, in einer Fernsehansprache an seine Mitarbeiter. Die Schonzeit für Sünder sei endgültig vorbei. Die Hölle verfüge seit Kurzem über einen hochqualifizierten Ernährungsberater, der nicht nur die Gesundheit der Verdammten verbessern, sondern auch deren Qualen deutlich vergrößern könne. “Mit dieser Ernährungsform”, so Fürst Sheitan weiter, “wird es in Zukunft nicht nur Heulen und Zähneklappern geben – nein, die Sünder werden auch unter einem unstillbaren Juckreiz der Verdauungsfinalrosette und permanenten Brechreiz leiden. Die Ewigkeit wird ihnen mindestens doppelt so lange vorkommen”.
Unbestätigten Berichten zufolge soll es auch auf der Erde Menschen geben, die sich bereits zu Lebzeiten auf diese Art und Weise kasteien. “Das nutzt ihnen garnichts!”, so der Fürst weiter, “Wir werden ihnen mit heissem Kokosöl die Arschbacken versengen.” Er warte bereits ungeduldig auf die Ankunft einer weiteren Spezialistin für Höllenqualen, um die Leiden der Sünder noch mehr zu vermehren. Es sei alles vorbereitet, sogar ein Zweitkühlschrank mit Roastbeef, Leberkäse und Spiegelei warte bereits ungeduldig auf seine neue Herrin. Selbst ein Edelholzdildo liege einsatzbereit im Nachttisch.

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RIP Franz Konz. Möge mit ihm seine widerwärtige, verlogene Ideologie in den ewigen Urkostgründen loofen jehn.

Andreas “Bär” Läsker

Ex-DSDS Jury-Mitglied, Entdecker der Fantastischen Vier und ein rveg, wie er im Buche steht.

Ein Gast-Audiobeitrag von Boris T. Kaiser.

Vegan Citation Buster

oder

Ideologie in den Mund gelegt: Frei erfundene Zitate

von Henry

 
Anscheinend ist es einigen Menschen sehr wichtig, ihre Ansichten damit zu stützen, dass Prominente diese mehr oder wenig teilen. Ob dieser Prominente irgendwelche Kompetenzen besitzt, ist dabei zweitrangig. Wenn Nina Hagen beispielsweise als Vorbild für vegetarische Ernährung dient, ist das als Argument mehr als fraglich. Falls der gewünschte Prominente nun zufällig anderer Meinung ist, oder sich nicht wie erhofft geäußert hat, schadet das mitunter wenig, denn dann werden Zitate völlig sinnentstellend aus dem Zusammenhang gerissen, gekürzt, erweitert, anderweitig geändert oder auch komplett frei erfunden. Für ein solches Zitat ist nun das Internet wie die Stadt Kassel für Waschbären: Einmal dort angekommen, setzt eine unaufhaltsame unkontrollierte Vermehrung ein.

Die folgenden „Zitate“ sind nur willkürliche Beispiele aus einer Reihe, die sich vermutlich noch sehr weit fortführen lässt.

 

1. Theodor Heuss

Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.

Dieses angeblich von Theodor Heuss stammende Zitat taucht seit geraumer Zeit immer wieder auf Internet-Seiten auf, die sich so mit Hilfe von Heuss als Autorität gegen Jagd richten.

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16 Kilo Getreide für 1 Kilo Fleisch – NICHT!

Peta schreibt unter der Überschrift “Fleischessen bedeutet Hunger für die Welt”, dass man “bis zu 16 kg Getreide [benötigt], um nur 1 kg Fleisch zu produzieren”, und gibt als Quelle für diese Behauptung

„US Department of Agriculture Economic Research Service“, veröffentlicht in Mark Gold und Jonathon Porritt, „The Global Benefits of Eating Less Meat“, 2004, S. 23

an.

Das hört sich gut an, nicht wahr? Ich meine, das US Department of Agriculture muss es ja wissen, oder? Komisch ist allerdings das “veröffentlicht in …”. Nicht grundsätzlich, nur in diesem Fall, denn: wieso sollte der wissenschaftliche Dienst eines Ministeriums sowas Fundamentales in einem etwas tendenziös klingenden Buch veröffentlichen, und nicht etwa in einer Fachpublikation, oder einem Bericht?

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Stapener Schwein

Aus gegebenem Anlass

Es war noch dunkel, als ich durch Buttenwiesen zur Arbeit rannt’.
Da war ein Masthof, vor dem ein großer Viehtransporter stand.
Gar keine Zeit, doch mir war kalt, drum ging ich rein.
Da stand ein Mann mit roter Jacke und mit wirrem Haar,
und als der sprach, merkte ich gleich, dass der echt irre war.
Als er mich sah, packte er mich und lud mich ein.

“Stapener Schwein ist die beste Sau der Erde.
Komm steig schon ein, und wenn ich dann traurig werde,
liegt es daran, daß so wenig Schweine wir befrein. Du mußt verzeihn.
Stapener Schwein wollte man braten und kochen.
Nun, das ist fein, bricht es sich bei uns die Knochen.
Denn Rüsselheim macht aus jeder Sau ein glücklich’ Schwein – ob groß, ob klein.”

Wir fuhren von Bayern aus los durch den anbrechenden Tag,
zu einem Ort, der ganz weit nördlich in Sachsen-Anhalt lag.
Einige Schweine brachen sich dabei das Bein.
Dort hinten in dem Transporter da war es zugig und recht kalt.
Gut sieben Stunden nach Stapen über Straßen durch Feld und Wald.
Ich klopft’ ans Fahrerhaus und schrie: “Ich bin kein Schwein!”

Stapener Schwein – Tierretter sind echt bescheuert,
laden mich ein (Das Benzin ist überteuert!)
und fahrn mit mir und den Schweinen quer durch’s ganze Land. Wie hirnverbrannt!
Stapener Schwein karren die durch die Republik.
Pietrain muss es sein! Reicht da nicht ein Mini-Pig?
Als Fleischesser stelln Dich diese Deppen an die Wand. Das hab ich erkannt.

Als wir ankamen, ertönte ringsum ein lautes “Hurra”.
Doch nicht nur das, auch die Nachbarn und das Fernsehn war’n schon da.
Die waren sauer, denn das Chaos war riesengroß.
Der Mann in der roten Jacke sprach von Leben und von Qualität:
“Jetzt erst mal retten, ist doch egal, wie’s den Viechern später geht!”
Ich schrie: “Verdammt, ich bin kein Schwein! Lasst mich jetzt los!”

Stapener Schwein – Diese Typen ha’m gelogen!
Reithallenpein, um nen warmen Stall betrogen!
Futter aufs Stroh, und das Wasser kommt nur aus dem Schlauch in den Schweinebauch.
Stapener Schwein, Fugen, Risse, breit wie Hände.
Dort zieht es rein, durch die kaputten Wände.
Gasheizung im Stroh ist bekloppt, das weißt Du sicher auch. Gibt ne Menge Rauch!

Ein Fernsehmann verstand rasch, dass ich kein Pietrain-Eber war
und riss mich fort von diesen Idioten, sonst wär ich noch da.
Diese Tierrechtler sind doch wirklich nicht mehr ganz dicht.
Nun werden ihnen beständig Steine in den Weg gelegt.
Weil die nicht wissen, wie man korrekterweise Schweine pflegt.
Spenden sammeln können sie, aber Schweine halten nicht!

Stapener Schwein, und die Gülle tränkt die Erde.
Spenden sind fein. Aber wenn ich wütend werde
denk ich bei mir: “Wieviel Spenden haben die verheizt – und nicht gegeizt?”
Stapener Schwein ist die ärmste Sau auf Erden,
Schnitzel kann’s nicht sein, allenfalls zu Tierleim werden.
Verschwendung ist es, die mich da – Du weißt schon, was das heißt! – bis auf’s Blut reizt.

Melodie: Udo Jürgens, “Griechischer Wein”
Text: Donnervogel

Verfassungsgericht stärkt Meinungsfreiheit

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte mal wieder Gelegenheit, die Meinungsfreiheit zu stärken und der Anlass dafür war ein Thread im alten Forum von Antivegan.de.:

In einem Diskussionsforum im Internet (www.antivegan.de/forum) setzte sich der Beschwerdeführer mit diesen Veröffentlichungen unter dem Pseudonym „pünktchen“ unter einer Rubrik, die den Namen des Klägers nennt, auseinander und nannte sie „rechtslastigen Dreck“.

Entscheidung des Bundesverfassungsgericht

Der so scharf kritisierte wollte das verboten haben und war auch zunächst erstaunlich erfolgreich, da sowohl das Landgericht zu Würzburg als auch OLG Bamberg nicht viel mit Meinungsfreiheit anfangen konnten. Das dann angerufene Bundesverfassungsgericht hingegen sehr wohl:

Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 17. September 2012 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der kritisierten Person abzuwägen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Der im zivilrechtlichen Ausgangsverfahren auf Unterlassung klagende Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die „khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den „transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein „ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.

Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den Beschwerdeführer zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfallen ließen. Das Bundesverfassungsgericht hat beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht
zurückverwiesen.

2. Diese Urteile verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).

a) Es handelt sich um Meinungsäußerungen in Form eines Werturteils, denn es ist nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen, wann ein Beitrag „rechtsextrem“ ist, wann sich ein Denken vom „klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild“ unterscheidet und wann man „es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden“.

b) Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Grundrechtsschutz teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind. Verfassungsrechtlich ist die Schmähung eng definiert, da bei ihrem Vorliegen schon jede Abwägung mit der Meinungsfreiheit entfällt. Eine Schmähkritik ist nicht einfach jede Beleidigung, sondern spezifisch dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies kann hier aber nicht angenommen werden, denn alle Äußerungen haben einen
Sachbezug.

c) Verfassungsrechtlich geboten war also eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Unterlassungsklägers. Das Ergebnis dieser Abwägung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Abwägung muss das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, berücksichtigen, dass der Unterlassungskläger weder in seiner Intim- noch in seiner Privatsphäre betroffen ist, sondern allenfalls in seiner Sozialsphäre. Dagegen ist die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in ihrem Kern betroffen. Die Verurteilung zur Unterlassung eines Werturteils muss im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Der Unterlassungskläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt; dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein.

Pressemitteilung des Bundesverfassungserichtes

Die rechtlichen Feinheiten kann man in der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht nachlesen.

Nähere Einzelheiten zum sich in seiner Ehre verletzt fühlenden Kläger finden man in unserem Wiki oder etwas ausführlicher und aktueller bei den Kollegen von Psiram. Der Thread welcher den Streit auslöste, ist in einer leicht zensierten Version hier zu finden.